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Asbestsanierung mit Schutzausrüstung

Asbestsanierung nach TRGS 519 und TRGS 521

Sachkundige Asbestsanierung nach TRGS 519 und Mineralwollsanierung nach TRGS 521. Wir identifizieren, entfernen und entsorgen fachgerecht — mit Unterdruckhaltung, Schleusen, Freimessung und vollständiger Dokumentation.

Worum es geht

Leistung 04

Asbest wurde bis 1993 in Deutschland weit verbreitet verbaut und ist heute das zentrale Problem bei Sanierung, Umbau und Abriss. Die Fasern sind mikroskopisch klein, krebserregend und bleiben nach dem Einatmen dauerhaft in der Lunge. Eigenhändiger Rückbau ist nicht nur gefährlich, sondern auch rechtlich nicht erlaubt.

Als nach TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (Mineralwolle/KMF) zertifizierter Fachbetrieb führen wir den kompletten Prozess durch: Gefährdungsbeurteilung, Schwarz-Weiß-Bereich, Unterdruckhaltung mit HEPA-Filterung, Entsorgung über zugelassene Deponien und Freimessung durch ein akkreditiertes Labor. Am Ende erhalten Sie eine vollständige Dokumentation für Ihre Unterlagen.

Leistungsumfang

Was wir konkret für Sie tun

  • 01

    Dach und Fassade

    Wellplatten aus Asbestzement (Eternit), Fassadenverkleidungen, Dachpappen, Abdichtungsbahnen und Schornsteinrohre.

  • 02

    Innenausbau

    Leichtbauplatten (Heraklith, Sokalit), Decken- und Wandverkleidungen, Spachtelmassen, Fliesenkleber.

  • 03

    Bodenbeläge

    Vinyl-Asbest-Platten, Flex-Platten, Cushion-Vinyl und Asbestkleber — siehe auch Detailseite Asbest im Bodenbelag.

  • 04

    Technische Anlagen

    Nachtspeicheröfen, Isolierungen an Heizungsrohren, Lüftungskanäle und Brandschutzverkleidungen.

  • 05

    Mineralwolle / KMF

    Künstliche Mineralfasern vor 1996 sind krebserzeugend. Sanierung nach TRGS 521 mit staubfreier Entnahme und Sondermüll-Entsorgung.

  • 06

    Dokumentation und Freimessung

    Akkreditierte Raumluftmessung, behördliche Anmeldung, Entsorgungsnachweise und Freigabebescheinigung für Ihre Unterlagen.

Ablauf

So laufen wir die Baustelle durch

Klarer Ablauf vom ersten Gespräch bis zur sauberen Übergabe.

  1. 01

    Identifikation und Probenahme

    Verdächtige Materialien werden durch Fachleute beprobt und im Labor analysiert. Eigene Sichtprüfung ist nicht ausreichend.

  2. 02

    Sanierungskonzept

    Gefährdungsbeurteilung, Schadstoffdeklaration, behördliche Anmeldung beim Gewerbeaufsichtsamt, Zeit- und Ablaufplan.

  3. 03

    Fachgerechte Entfernung

    Schwarz-Weiß-Bereich mit Schleusen, Unterdruckanlage mit HEPA-Filter H13/H14, Vollschutz mit Atemschutz P3, kontinuierliche Luftüberwachung.

  4. 04

    Entsorgung

    Doppelt versiegelte, gekennzeichnete Säcke, Transport über zugelassene Entsorger, Endlagerung auf zertifizierter Asbestdeponie mit Wiegeschein.

  5. 05

    Freimessung

    Raumluftmessung durch akkreditiertes Labor. Erst nach erfolgreicher Freigabe wird der Bereich wieder frei genutzt. Freigabebescheinigung für das Bauamt.

Fragen & Antworten

Häufige Fragen zu dieser Leistung

  • Woran erkenne ich, ob in meinem Haus Asbest verbaut ist?

    Wurde das Gebäude vor 1993 gebaut, ist Asbest wahrscheinlich — besonders in Dach, Fassade, Bodenbelag und Rohrisolierung. Eindeutig feststellen lässt sich das nur über eine Materialprobe und Laboranalyse. Wir koordinieren die Probenahme für Sie.

  • Was kostet eine Asbestsanierung?

    Die Kosten hängen von Art und Menge ab. Eine kleine Dachsanierung liegt oft bei 3.000 bis 8.000 Euro, ein Bodenbelag mit Trageplatte bei 40 bis 100 Euro pro Quadratmeter. Nach Besichtigung und Probenahme erhalten Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot.

  • Wie lange dauert eine Asbestsanierung?

    Eine kleine Sanierung ist in 2 bis 3 Tagen fertig, größere Projekte dauern 1 bis 3 Wochen. Die Freimessung durch das Labor läuft parallel, die Freigabe liegt meist binnen 48 Stunden vor.

  • Brauche ich eine Genehmigung?

    Ja. Asbestsanierungen sind beim Gewerbeaufsichtsamt anmeldepflichtig. Als zugelassener Fachbetrieb übernehmen wir die komplette Anmeldung und Behördenkommunikation.

  • Darf ich Asbestplatten selbst vom Dach nehmen?

    Nein. Selbst bei festgebundenem Asbest dürfen Privatleute keine größeren Mengen entfernen, und für Arbeiten an Gebäuden ist die Sachkunde nach TRGS 519 vorgeschrieben. Eigenarbeit ist verboten und setzt Fasern frei.

  • Was ist der Unterschied zwischen TRGS 519 und TRGS 521?

    TRGS 519 regelt den Umgang mit Asbest, TRGS 521 den mit künstlicher Mineralwolle (KMF) vor 1996. Beide Stoffe sind krebserregend, beide erfordern Sachkunde und Schutzausrüstung. Wir sind für beide zertifiziert.

Nächster Schritt

Ihre Baustelle.
Unsere Verantwortung.

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